Die EKAS-Richtlinie definiert zentrale Kernaufgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie legt fest, wer welche Verantwortung trägt und wie der Schutz der Mitarbeitenden gewährleistet wird.
Kernaufgabe
Wer ist zuständig?
Beschreibung
Kernaufgabe
Organisation & Verantwortung
Wer ist zuständig?
Arbeitgeber / Führungskräfte
Beschreibung
Der Arbeitgeber muss eine klare Sicherheitsorganisation schaffen, Verantwortlichkeiten definieren und sicherstellen, dass alle Personen ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kennen und wahrnehmen.
Kernaufgabe
Gefährdungsermittlung
Wer ist zuständig?
Sicherheitsfachpersonen / Vorgesetzte
Beschreibung
Systematische Ermittlung von Gefahren am Arbeitsplatz. Risiken werden bewertet, dokumentiert und priorisiert, um geeignete Schutzmassnahmen abzuleiten.
Kernaufgabe
Schutzmassnahmen festlegen
Wer ist zuständig?
Arbeitgeber / Sicherheitsverantwortliche
Beschreibung
Basierend auf der Gefährdungsanalyse müssen technische, organisatorische und persönliche Schutzmassnahmen definiert und umgesetzt werden, um Risiken zu minimieren.
Kernaufgabe
Ausbildung & Instruktion
Wer ist zuständig?
Vorgesetzte / Arbeitgeber
Beschreibung
Mitarbeitende müssen regelmässig geschult und instruiert werden, damit sie Gefahren erkennen und Schutzmassnahmen korrekt anwenden können. Instruktionen müssen dokumentiert sein.
Kernaufgabe
Notfallorganisation
Wer ist zuständig?
Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragte
Beschreibung
Planung und Umsetzung von Notfallmassnahmen wie Evakuation, Erste Hilfe, Brandbekämpfung. Zuständigkeiten, Abläufe und Material müssen klar geregelt und geübt werden.
Kernaufgabe
Kontrolle & Verbesserung
Wer ist zuständig?
Arbeitgeber / Sicherheitsfachpersonen
Beschreibung
Regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit aller Sicherheitsmassnahmen. Abweichungen werden korrigiert, Prozesse verbessert und die Sicherheit kontinuierlich weiterentwickelt.
💡 Merksatz:
Arbeitssicherheit ist Führungsaufgabe – EKAS schafft klare Strukturen und Verantwortlichkeiten.