Zitierung
Arbeitnehmende müssen immer einen Schutzhelm tragen, wenn Gefahr durch herabfallende Gegenstände besteht – verpflichtend u. a. auf Hoch- und Tiefbaustellen, bei Kran-, Graben-, Untertag-, Spreng-, Abbruch- und Gerüstarbeiten. Ein Helm mit Kinnband ist nötig bei Arbeiten mit Absturzsicherung, am hängenden Seil oder in Helikopterbereichen.