« Arbeitssicherheit AS-Richtlinien

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

INFO
Diese Übersicht zeigt die zentralen Pflichten und Rechte der Arbeitgeber sowie Schutzmassnahmen für Arbeitnehmer gemäss den relevanten Artikeln der Arbeitssicherheitsvorschriften.
⚠️ Wichtige Hinweis
Nichtbeachtung kann zu Sanktionen oder Haftungsansprüchen führen.
Artikel
Thema
Kernaussage
Artikel
Art. 3
Thema
Schutzmassnahmen
Kernaussage
Der Arbeitgeber muss alle nötigen Sicherheitsmassnahmen treffen, diese laufend prüfen und bei Änderungen an Gebäuden, Arbeitsmitteln oder Verfahren anpassen.
Artikel
Art. 4
Thema
Arbeit einstellen
Kernaussage
Arbeit ist sofort zu stoppen, wenn die Sicherheit der Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist. Wiederaufnahme erst nach Beseitigung der Gefahr.
Artikel
Art. 5
Thema
Persönliche Schutzausrüstung
Kernaussage
Der Arbeitgeber muss geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) bereitstellen und deren richtigen Einsatz sicherstellen.
Artikel
Art. 6
Thema
Information & Anleitung
Kernaussage
Arbeitnehmer müssen umfassend über Gefahren und Schutzmassnahmen informiert und geschult werden. Schulungen erfolgen beim Stellenantritt, bei Änderungen und bei Bedarf wiederholt.
Artikel
Art. 6a
Thema
Anhörung der Arbeitnehmer
Kernaussage
Arbeitnehmer müssen zu Sicherheitsfragen angehört, in Abklärungen einbezogen und über behördliche Anordnungen informiert werden.
Artikel
Art. 7
Thema
Aufgabenübertragung
Kernaussage
Sicherheitsbeauftragte müssen angemessen ausgebildet sein. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit bleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Artikel
Art. 8
Thema
Besondere Gefahren
Kernaussage
Gefährliche Arbeiten dürfen nur an ausgebildete Personen übertragen werden. Überwachung ist sicherzustellen, und der Einsatz auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Artikel
Art. 9
Thema
Zusammenarbeit mehrerer Betriebe
Kernaussage
Betriebe, die gemeinsam an einem Arbeitsplatz tätig sind, müssen Sicherheitsabsprachen treffen und Informationen über Gefahren und Massnahmen austauschen.
Artikel
Art. 10
Thema
Personalverleih
Kernaussage
Für entliehenes Personal gelten dieselben Sicherheitsanforderungen wie für eigenes Personal. Arbeitgeber müssen Schutzmassnahmen sicherstellen.
💡 Merksatz:
Sicherheitsmassnahmen müssen laufend angepasst und überprüft werden, Schulungen sind Pflicht.