Die GmbH besitzt drei zentrale Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und (falls erforderlich) Revisionsstelle. Das OR definiert deren Aufgaben und Entscheidungsrechte.
Organe
Aufgaben
Entscheidungsrecht
OR Art.
Organe
Gesellschafterversammlung
Aufgaben
Oberstes Organ der GmbH
Wahl und Abberufung der Geschäftsführer
Genehmigung der Jahresrechnung
Beschluss über Gewinnverwendung
Statutenänderungen
Entscheidungsrecht
Entscheidet über grundlegende Unternehmensfragen
Kann Weisungen an die Geschäftsführung erteilen
Beschliesst Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen
OR Art.
OR 804–808
Organe
Geschäftsführung
Aufgaben
Leitung der operativen Geschäfte
Vertretung der GmbH nach aussen
Organisation, Planung und Kontrolle
Erstellung des Geschäftsberichts
Entscheidungsrecht
Entscheidet über operative Tätigkeiten
Verfügt über Vertretungsbefugnis
Kann im Rahmen der Statuten selbstständig handeln
OR Art.
OR 809–817
Organe
Revisionsstelle
Aufgaben
Prüfung der Buchführung
Kontrolle der Jahresrechnung
Bericht an die Gesellschafterversammlung
Meldung von Unregelmässigkeiten
Entscheidungsrecht
Kann Einsicht in alle Unterlagen verlangen
Muss unabhängig urteilen
Kann bei schweren Mängeln Meldung erstatten
OR Art.
OR 727–731a
💡 Merksatz:
Gesellschafter bestimmen – Geschäftsführung führt – Revisionsstelle kontrolliert.