Der Entleiher darf die Sache benutzen, muss sie aber zurückgeben. Wichtige Unterschiede zur Miete: keine Entgeltpflicht und nur für vorübergehenden Gebrauch.
Bezeichnung
Duldungspflicht des Mieters
Satz / OR Art.
OR 257
Beschreibung
Mieter muss notwendige Arbeiten oder Veränderungen dulden.
Gut zum Wissen
Bsp.: Reparaturen oder Renovationen. Mieter kann jedoch Schadenersatz verlangen, falls die Arbeiten nicht ordnungsgemäss ausgeführt werden.
Bezeichnung
Auskunftspflicht des Vermieters
Satz / OR Art.
OR 256c
Beschreibung
Vermieter muss Mietauskünfte korrekt erteilen.
Gut zum Wissen
Transparenzpflicht bei Wohnungsübergabe und Mietzinsänderungen. Verhindert versteckte Kosten und schützt Mieter vor Täuschung.
Bezeichnung
Erhebliche Mängel der Mietsache
Satz / OR Art.
OR 259
Beschreibung
Mieter kann Mietzins kürzen oder Schadenersatz verlangen.
Gut zum Wissen
Nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Kleinere Mängel berechtigen nicht zur Reduktion. Rechtsfolgen müssen korrekt schriftlich geltend gemacht werden.
Bezeichnung
Untermiete
Satz / OR Art.
OR 262
Beschreibung
Mieter darf unter Zustimmung des Vermieters weitervermieten.
Gut zum Wissen
Vermieter darf Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern. Schützt Eigentümer, aber ermöglicht flexible Nutzung durch Mieter.
Bezeichnung
Zahlungsverzug des Mieters
Satz / OR Art.
OR 257
Beschreibung
Mieter zahlt Mietzins nicht rechtzeitig.
Gut zum Wissen
Vermieter kann Mahnung schicken, Verzugszins berechnen und im Extremfall kündigen. Wichtig für Mietersicherheiten und Liquidität des Vermieters.
Bezeichnung
Erhöhung des Mietzinses
Satz / OR Art.
OR 269
Beschreibung
Vermieter darf Miete unter gesetzlicher Grundlage erhöhen.
Gut zum Wissen
Erhöhung muss begründet, formell korrekt und innerhalb der Fristen erfolgen. Mieter kann dagegen Beschwerde einreichen.
Bezeichnung
Kündigung des Mietverhältnisses
Satz / OR Art.
OR 266
Beschreibung
Mietvertrag kann unter Einhaltung gesetzlicher Fristen gekündigt werden.
Gut zum Wissen
Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Missachtung von Fristen oder Formvorschriften kann Kündigung unwirksam sein.
Bezeichnung
Form des Arbeitsvertrages
Satz / OR Art.
OR 330b
Beschreibung
Bestimmte Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.
Gut zum Wissen
Schriftform schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Enthält Pflichten, Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsregelungen.
Bezeichnung
Probezeit
Satz / OR Art.
OR 335b
Beschreibung
Vertragsbeginn mit verkürzter Kündigungsfrist.
Gut zum Wissen
Dient beiden Seiten, um Arbeitsverhältnis zu testen. Probezeit endet automatisch, kann nicht willkürlich verlängert werden.
Bezeichnung
Gratifikation
Satz / OR Art.
-
Beschreibung
Zusatzleistung oder Bonus für Mitarbeitende.
Gut zum Wissen
Freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Oft abhängig vom Unternehmenserfolg oder Mitarbeitendenleistung, kann vertraglich vereinbart sein.
Bezeichnung
Ferienanspruch
Satz / OR Art.
OR 329a
Beschreibung
Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Gut zum Wissen
Mindestanspruch beträgt 4 Wochen pro Jahr, bei Jugendlichen 5 Wochen. Schutz vor Überlastung und Erholungspflicht.
Bezeichnung
Lohnfortzahlung
Satz / OR Art.
OR 324a
Beschreibung
Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst.
Gut zum Wissen
Arbeitnehmer erhalten Lohn trotz Arbeitsverhinderung. Dauer abhängig von Dienstalter und Umständen.
Bezeichnung
Sorgfaltspflicht
Satz / OR Art.
OR 321e
Beschreibung
Mitarbeiter müssen Arbeit sorgfältig ausführen.
Gut zum Wissen
Verletzung kann Haftung auslösen. Dient Qualitätssicherung und Schutz des Arbeitgebers.
Bezeichnung
Schwarzarbeit
Satz / OR Art.
-
Beschreibung
Arbeit ohne Anmeldung/Abgaben; verboten.
Gut zum Wissen
Illegale Arbeit vermeidet Sozialabgaben und Steuern. Risiken: Strafen, Arbeitsrechtsschutz entfällt.
Bezeichnung
Kündigung zur Unzeit
Satz / OR Art.
OR 336c
Beschreibung
Kündigung in gesetzlich verbotener Zeit ist ungültig.
Gut zum Wissen
Schutz des Arbeitnehmers z.B. während Militärdienst, Schwangerschaft, Krankheit. Kündigung ist nichtig und hat keine Wirkung.
Bezeichnung
Missbräuchliche Kündigung
Satz / OR Art.
OR 336
Beschreibung
Kündigung, die gegen Treu und Glauben verstösst.
Gut zum Wissen
Bsp.: Kündigung wegen Rasse, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Arbeitnehmer kann Entschädigung verlangen.
Bezeichnung
Freistellung
Satz / OR Art.
OR
Beschreibung
Arbeitnehmer wird von Arbeitsleistungspflicht befreit, Lohnzahlung bleibt.
Gut zum Wissen
Kann befristet oder unbefristet erfolgen. Oft bei Kündigung während der Kündigungsfrist, Projektende oder Konfliktlösung.