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Enteignungsgesetzes (EntG) mit Erklärung und Praxisbeispielen

⚠️ Wichtige Hinweis
Fristen beachten (oft 30 Tage):
Fristversäumnis kann Rechte kosten.

Form & Begründung:
Forderungen/Einsprachen müssen vollständig und begründet sein.

Unterlagen sichten:
Publikationen/persönliche Anzeigen sofort prüfen (Rechte/Pflichten).

Mieter/Pächter/Pfandgläubiger:
Eigene Ansprüche/Zustimmungen separat anmelden.

Beweissicherung:
Fotos, Verträge, Pläne sammeln.

Frühzeitig handeln:
Ansprüche klären und sichern.
Kurztitel
Artikel
Erklärung
Praxisbeispiele
Kurztitel
Voraussetzungen
Artikel
Art. 1
Erklärung
Legt die Bedingungen der Enteignung für öffentliche Zwecke und den Schutz der Eigentümerrechte fest.
Praxisbeispiele
  • Bund baut Autobahn → Land kann enteignet werden
  • Stadt plant öffentliche Schule auf privatem Grund
Kurztitel
Umfang
Artikel
Art. 4
Erklärung
erlaubt Enteignung für Bau, Betrieb und Erweiterung von Werken, für Baustoffbeschaffung, Umweltschutzmassnahmen sowie zur Sicherung öffentlicher Interessen und Ersatz enteigneter Rechte.
Praxisbeispiele
  • Privates Land für Park → Entschädigung
  • Flussufer für Hochwasserschutz
Kurztitel
Erhaltung von Kulturland
Artikel
Art. 8
Erklärung
Wenn durch ein Werk grosse Flächen Kulturland verloren gehen, kann das Enteignungsrecht nur gewährt werden, wenn der Enteigner Ersatz schafft – etwa durch Umwandlung von Ödland oder minderwertigem Land in neues Kulturland.
Praxisbeispiele
  • Bau einer Autobahn → Ausgleich durch neue landwirtschaftliche Flächen
  • Industrieanlage → Rekultivierung von Brachland
Kurztitel
Naturschönheiten
Artikel
Art. 9
Erklärung
Naturschönheiten sind soweit möglich zu erhalten; Werke müssen so ausgeführt werden, dass sie das Landschaftsbild möglichst wenig stören.
Praxisbeispiele
  • Strassenbau → Trasse so legen, dass Naturbild erhalten bleibt
  • Kraftwerk → Architektur an Landschaft anpassen
Kurztitel
Art der Entschädigung – Geldleistung
Artikel
Art. 17
Erklärung
Die Entschädigung für eine Enteignung ist grundsätzlich in Geld zu leisten, entweder als einmalige Kapitalzahlung oder als wiederkehrende Leistung, sofern Gesetz oder Abrede nichts anderes bestimmen.
Praxisbeispiele
  • Hausenteignung → einmalige Geldzahlung
  • Landnutzung → jährliche wiederkehrende Zahlung
Kurztitel
Berücksichtigung der Belastungen
Artikel
Art. 21
Erklärung
Bei der Schätzung des Verkehrswertes von Grundstücken müssen bestehende Dienstbarkeiten sowie vorgemerkte Miet- und Pachtrechte berücksichtigt werden. Persönliche Rechte wie Vorkaufs- oder Kaufsrechte mindern die Entschädigung, sofern sie im Grundbuch eingetragen sind.
Praxisbeispiele
  • Grundstück mit Wegrecht → Wert wird reduziert
  • Haus mit eingetragenem Mietvertrag → Mietrecht beeinflusst Entschädigung
Kurztitel
Publikation des Plangenehmigungsgesuchs
Artikel
Art. 30
Erklärung
Bei der Veröffentlichung des Plangenehmigungsgesuchs muss auf die innert Frist anzumeldenden Begehren hingewiesen werden. Zudem ist ausdrücklich auf die Information der Mieter/Pächter und den Enteignungsbann aufmerksam zu machen.
Praxisbeispiele
  • Bauprojekt → Veröffentlichung mit Hinweis auf Einsprachemöglichkeiten
  • Neue Leitung → Publikation informiert über Rechte von Mietern und Enteignungsbann
Kurztitel
Persönliche Anzeige
Artikel
Art. 31
Erklärung
Der Enteigner muss jedem bekannten Betroffenen vor der Publikation eine persönliche Anzeige zustellen. Diese enthält Zweck, Umfang, Rechte, Einsichtsorte und Hinweise auf Einsprache, Mieter/Pächter-Information sowie den Enteignungsbann.
Praxisbeispiele
  • Neue Stromleitung → Eigentümer erhält persönliche Anzeige mit Details
  • Bauprojekt → Mieter werden informiert über ihre Rechte und Einsprachemöglichkeiten
Kurztitel
Einsprache und Forderungen
Artikel
Art. 33
Erklärung
Innerhalb von 30 Tagen können Einsprachen gegen die Enteignung sowie Forderungen (z. B. Sachleistungen, Ausdehnung, Entschädigung) geltend gemacht werden. Auch Mieter, Pächter und Berechtigte aus Dienstbarkeiten müssen ihre Ansprüche anmelden.
Praxisbeispiele
  • Eigentümer → Einsprache gegen Enteignung einreichen
  • Mieter → Entschädigung für vorzeitige Vertragsauflösung verlangen
Kurztitel
Protokoll der Verhandlungen
Artikel
Art. 49
Erklärung
Über die Einigungsverhandlungen wird ein Protokoll geführt. Es muss die Namen der Beteiligten, die Vereinbarungen und Erklärungen (Anerkennungen, Verzichte, Rechtsvorbehalte) sowie die Unterschrift des Präsidenten enthalten. Vereinbarungen und Erklärungen sind auch von den Parteien zu unterzeichnen.
Praxisbeispiele
  • Einigungsverhandlung → Protokoll mit Namen und Vereinbarungen
  • Parteien → müssen Anerkennungen oder Verzichte unterschreiben
Kurztitel
Auszahlung der Entschädigung
Artikel
Art. 100
Erklärung
Die Entschädigung wird über das Grundbuchamt verteilt, damit Pfandgläubiger und andere Berechtigte korrekt berücksichtigt werden. Der Eigentümer erhält die Auszahlung nur mit Zustimmung der Gläubiger.
Praxisbeispiele
  • Grundstück mit Hypothek → Auszahlung zuerst an Pfandgläubiger
  • Haus mit Schuldbrief → Grundbuchamt regelt Verteilung der Entschädigung
Kurztitel
Übergangsbestimmungen
Artikel
Art. 116
Erklärung
Dieser Artikel regelt die Übergangsbestimmungen beim Inkrafttreten oder bei Änderungen des Enteignungsgesetzes. Er stellt sicher, dass laufende Verfahren nach altem Recht abgeschlossen werden können und neue Bestimmungen nur für zukünftige Fälle gelten.
Praxisbeispiele
  • Altes Verfahren → wird nach bisherigem Recht beendet
  • Neue Enteignung → unterliegt den aktualisierten Bestimmungen
💡 Merksatz:
Entschädigungspflicht und öffentliches Interesse sind Kernprinzipien des EntG