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Kündigungen von Mietverträgen – OR-konform

INFO
Dieses Kapitel beschreibt die ordentliche und ausserordentliche Kündigung von Mietverträgen, inklusive Fristen, Formvorschriften, fristlose Kündigungen und Möglichkeiten der vorzeitigen Rückgabe mit Nachmieter.
⚠️ Wichtige Hinweis
WARNUNG: Kündigungen dürfen niemals missbräuchlich sein. Formfehler oder ungerechtfertigte Ablehnung eines Nachmieters können rechtliche Konsequenzen haben.
OR Art.
Thema
Beschreibung
OR Art.
OR 266a–266b
Thema
Ordentliche Kündigung – Fristen Wohnung
Beschreibung
Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt 3 Monate, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung erfolgt auf vertraglich festgelegte oder ortsübliche Termine.
OR Art.
OR 266d
Thema
Ordentliche Kündigung – Fristen Geschäftsräume
Beschreibung
Für Geschäftsräume beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, falls im Mietvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Kündigung ebenfalls auf vereinbarte oder ortsübliche Termine.
OR Art.
OR 266l
Thema
Form der Kündigung durch den Vermieter
Beschreibung
Der Vermieter muss die Kündigung zwingend auf dem amtlichen Formular aussprechen. Wohnen Ehegatten oder eingetragene Partner in der Wohnung, muss jeder separat informiert werden.
OR Art.
OR 266a Abs. 1 / OR 271–271a
Thema
Form der Kündigung durch den Mieter
Beschreibung
Der Mieter kann schriftlich kündigen. Es ist kein Grund notwendig, aber die Kündigung darf nicht missbräuchlich sein (kein Schikane-, Vergeltungs- oder Druckmotiv).
OR Art.
OR Art.
Thema
Thema
Beschreibung
Beschreibung
OR Art.
OR 259b lit. a / 259b lit. b
Thema
Ausserordentliche Kündigung durch den Mieter (schwere Mängel)
Beschreibung
Der Mieter kann ausserordentlich kündigen, wenn die Wohnung schwere Mängel aufweist (z. B. Gesundheitsgefahr, massiver Schimmel, unbewohnbar). Frist: sofort oder per nächstmöglichen Termin.
OR Art.
OR 257f Abs. 3 / OR 266g
Thema
Ausserordentliche Kündigung durch den Vermieter (Pflichtverletzungen)
Beschreibung
Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter seine Pflichten schwer verletzt, z. B. massiver Mietzinsrückstand trotz Mahnung oder schwere Störung des Hausfriedens.
OR Art.
OR 266h
Thema
Fristlose Kündigung – wichtige Gründe
Beschreibung
Sowohl Mieter als auch Vermieter können fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Voraussetzung: schwerwiegender Vertragsbruch oder Gefahr in Verzug.
OR Art.
OR 266i
Thema
Schadenersatz bei Vertragsbruch
Beschreibung
Wenn eine Partei das Mietverhältnis ohne wichtigen Grund fristlos kündigt oder vertragswidrig handelt, kann die andere Partei Schadenersatz verlangen.
OR Art.
OR Art.
Thema
Thema
Beschreibung
Beschreibung
OR Art.
OR 264
Thema
Vorzeitige Rückgabe – Nachmieter
Beschreibung
Der Mieter kann vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn er einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter stellt, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
OR Art.
OR 264 Abs. 3
Thema
Ablehnung des Nachmieters
Beschreibung
Lehnt der Vermieter ohne wichtigen Grund ab, wird der Mieter ab dem vorgeschlagenen Übergabedatum von der Mietzahlung befreit. Wichtige Gründe für Ablehnung: mangelnde Zahlungsfähigkeit, schlechte Referenzen, Unzumutbarkeit.
💡 Merksatz:
Ordentliche Kündigung = normale Fristen; Ausserordentliche Kündigung = sofort bei schwerwiegenden Gründen; Vorzeitige Rückgabe = mit Nachmieter möglich.