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Miet- und Pachtrecht

INFO
Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter und umfasst diverse Mietobjekte wie Wohnungen, Fahrzeuge oder Maschinen.
⚠️ Wichtige Hinweis
WARNUNG: Ohne schriftlichen Vertrag kann die Rechtslage unklar sein.
Gegenstand
OR Art
Parteien
Beschreibung
Praktische bsp.
Gegenstand
Wohnung
OR Art
  • Art. 253-273 OR
Parteien
  • Mieter
  • Vermieter
Beschreibung
Der Mietvertrag für Wohnungen regelt die Nutzung von Wohnraum gegen Mietzins. Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemässem Zustand übergeben und für wesentliche Reparaturen sorgen. Der Mieter muss pünktlich zahlen, die Wohnung pflegen und Schäden melden. Bei Mängeln kann der Mieter Reduktionen verlangen, bei Streitigkeiten entscheidet das OR.
Praktische bsp.
  • 1-Zimmer-Wohnung
  • 2-Zimmer-Wohnung
  • Loft
  • Studio
  • Maisonette
Gegenstand
Maschinen
OR Art
  • Art. 253-273 OR
Parteien
  • Mieter
  • Vermieter
Beschreibung
Maschinenmiete betrifft die zeitlich begrenzte Überlassung von Geräten oder Anlagen für Betriebe. Der Vermieter stellt die Maschine in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine sachgemäss zu bedienen und Schäden zu vermeiden. Das OR regelt Haftung, Reparaturkosten und Rückgabe der Maschine.
Praktische bsp.
  • CNC-Maschine
  • Bohrmaschine
  • Druckmaschine
  • Schneidemaschine
  • Gabelstapler
Gegenstand
Fahrzeuge
OR Art
  • Art. 253-273 OR
Parteien
  • Mieter
  • Vermieter
Beschreibung
Mietverträge für Fahrzeuge regeln die Nutzung gegen Mietzins. Fahrzeuge müssen verkehrssicher übergeben werden, Mängel sind zu melden. Der Mieter haftet für Schäden, ausser bei normalem Verschleiss. Das OR legt Rechte und Pflichten sowie Kündigungs- und Rückgaberegelungen fest.
Praktische bsp.
  • PKW
  • LKW
  • Motorrad
  • Fahrrad
  • Anhänger
Gegenstand
Dienstleistungen / Sportgeräte
OR Art
  • Art. 394-406 OR
Parteien
  • Auftraggeber
  • Dienstleister
Beschreibung
Bei Dienstleistungen oder stundenweiser Vermietung von Sportgeräten (z.B. Ping-Pong-Schläger, Pool-Tisch) regelt das OR Art. 394 406 die Vertragsbedingungen. Der Vermieter stellt die Sache bereit, der Mieter nutzt sie vertragsgemäss und haftet für Schäden. Zahlungen erfolgen nach vereinbartem Zeit- oder Nutzungstarif.
Praktische bsp.
  • Ping-Pong-Schläger
  • Pool-Tisch
  • Fahrräder stundenweise
  • Musikinstrumente
  • Kicker / Tischfussball
Gegenstand
Land / Grundstück
OR Art
  • Art. 253-273 OR
Parteien
  • Mieter
  • Vermieter
Beschreibung
Grundstücks- oder Landmiete regelt die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen oder Baugrundstücken. Der Vermieter muss das Land in brauchbarem Zustand überlassen, der Mieter zahlt den vereinbarten Mietzins. Das OR bestimmt Pflichten zur Pflege, Rückgabe und Schadensersatz. Langfristige Pachtverträge sind üblich.
Praktische bsp.
  • Ackerland
  • Wiese
  • Gartenland
  • Baugrundstück
  • Weideland
Gegenstand
Bewegliche Sachen
OR Art
  • Art. 253-273 OR
Parteien
  • Mieter
  • Vermieter
Beschreibung
Die Miete von beweglichen Sachen regelt die zeitlich begrenzte Überlassung von Gegenständen. Der Vermieter muss die Sache in einwandfreiem Zustand bereitstellen. Der Mieter nutzt sie sorgfältig und haftet für Beschädigungen. Rückgabe, Nutzungspflichten und Zahlungsmodalitäten sind im OR klar definiert. Dies umfasst Werkzeuge, Sportgeräte, Möbel und technisches Equipment.
Praktische bsp.
  • Werkzeuge
  • Küchengeräte
  • Möbel
  • Sportgeräte
  • Musikinstrumente
💡 Merksatz:
Merke: Mieter und Vermieter müssen sich an vertragliche Vereinbarungen halten.