Vollständige Bezeichnung
Elektrotechnische Verordnung EV
Aufgaben / Tätigkeiten
Regelt grundlegende technische Anforderungen an elektrische Anlagen, insbesondere Sicherheit, Betrieb und Schutzmassnahmen.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
EleG SR 734.0; Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe
Geltungsbereich
Gilt für elektrische Anlagen in der Schweiz und legt verbindliche technische Mindestanforderungen fest. Sie dient als technische Grundlage für Planung, Erstellung und Betrieb elektrischer Anlagen im Zusammenspiel mit Gesetzen und Normen.
Vollständige Bezeichnung
Schweizerische Elektrotechnische Vorschrift
Aufgaben / Tätigkeiten
Enthält technische Detailvorschriften zur sicheren Ausführung elektrischer Installationen.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
NIV SR 734.27; anerkannte Regel der Technik
Geltungsbereich
Anwendbar auf elektrische Installationen in der Schweiz. Die Vorschrift konkretisiert Sicherheitsanforderungen und wird von Installateuren, Planern und Kontrollorganen als Stand der Technik angewendet.
Vollständige Bezeichnung
Niederspannungs-Installationsnorm
Aufgaben / Tätigkeiten
Technische Norm für Planung, Erstellung, Prüfung und Dokumentation von Niederspannungsinstallationen.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
NIV SR 734.27 Art. 3, Art. 5; IEC-Normen
Geltungsbereich
Gilt schweizweit für alle Niederspannungsinstallationen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC. Die NIN ist über die NIV verbindlich erklärt und definiert den massgebenden Stand der Technik.
Vollständige Bezeichnung
Elektrizitätsversorgung Unternehmungen
Aufgaben / Tätigkeiten
Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Lieferung elektrischer Energie.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
StromVG SR 734.7; StromVV SR 734.71
Geltungsbereich
Umfasst alle Unternehmen, die Stromnetze betreiben oder Energie liefern. Sie unterliegen staatlicher Aufsicht und tragen Verantwortung für Versorgungssicherheit, Netzstabilität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Vollständige Bezeichnung
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Aufgaben / Tätigkeiten
Aufsicht, Kontrolle, Bewilligungen, Unfalluntersuchungen und Durchsetzung des Elektrizitätsrechts.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
EleG SR 734.0 Art. 21–23; NIV SR 734.27
Geltungsbereich
Bundesbehörde zur Überwachung von Stark- und Schwachstromanlagen in der Schweiz. Das ESTI stellt sicher, dass elektrische Anlagen sicher betrieben werden und gesetzliche Vorschriften eingehalten sind.
Vollständige Bezeichnung
Elektrizitätsgesetz
Aufgaben / Tätigkeiten
Rechtliche Grundlage für Bau, Betrieb und Sicherheit elektrischer Anlagen.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
SR 734.0
Geltungsbereich
Gilt für alle elektrischen Starkstromanlagen sowie bestimmte Schwachstromanlagen in der Schweiz. Regelt Zuständigkeiten, Haftung, Bewilligungen, Sicherheitsanforderungen und Enteignungsrechte.
Vollständige Bezeichnung
Stromversorgungsverordnung
Aufgaben / Tätigkeiten
Konkretisiert die Bestimmungen des Stromversorgungsgesetzes.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
SR 734.71
Geltungsbereich
Gilt ergänzend zum StromVG für Netzbetreiber und Marktteilnehmer. Regelt Details zu Netznutzung, Tarifen, Messwesen und organisatorischen Pflichten im Strommarkt.
Vollständige Bezeichnung
Niederspannungs-Installationsverordnung
Aufgaben / Tätigkeiten
Regelt Bewilligungen, Kontrollen, Pflichten und Verantwortlichkeiten bei Elektroinstallationen.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
SR 734.27
Geltungsbereich
Verbindlich für alle Niederspannungsinstallationen in der Schweiz. Definiert Bewilligungspflichten, Kontrollintervalle und Verantwortlichkeiten von Eigentümern, Installateuren und Kontrollstellen.
Vollständige Bezeichnung
Bundesamt für Energie
Aufgaben / Tätigkeiten
Umsetzung der Energiepolitik des Bundes, Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
Energiegesetz EnG SR 730.0
Geltungsbereich
Zuständig für energiepolitische Strategien und Programme der Schweiz. Wirkt auf Gesetzgebung, Förderprogramme, Forschung und Information im gesamten Energiebereich ein.
Vollständige Bezeichnung
Eidgenössische Elektrizitätskommission
Aufgaben / Tätigkeiten
Überwachung des Strommarktes, Kontrolle von Netztarifen und Marktmissbrauch.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
StromVG SR 734.7 Art. 22–24
Geltungsbereich
Unabhängige Regulierungsbehörde des Bundes. Sichert fairen Wettbewerb, überprüft Netznutzungstarife und schützt Endverbraucher vor missbräuchlichen Praktiken.
Vollständige Bezeichnung
Nationale Netzgesellschaft
Aufgaben / Tätigkeiten
Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Höchstspannungsnetzes.
Rechtsgrundlage (Art./SR)
StromVG SR 734.7 Art. 18
Geltungsbereich
Zuständig für das Schweizer Übertragungsnetz. Gewährleistet Systemstabilität, koordiniert internationale Stromflüsse und stellt die nationale Versorgungssicherheit sicher.