« Kontrollperioden elektrische Installationen

NIV Anhang 1 – Kontrollperioden elektrischer Installationen

INFO
Dieser Abschnitt beschreibt die Kontrollperioden elektrischer Installationen durch unabhängige Kontrollorgane. Die Perioden richten sich nach Nutzung, Gefahrenpotenzial und gesetzlichen Vorschriften.
⚠️ Wichtige Hinweis
Nicht fristgerechte Kontrollen können zu Unfällen und Haftung führen.
Periode
Geltungsbereiche
Erklärung
Periode
Jährlich
Geltungsbereiche
  • Baustellen
  • Märkte
Erklärung
Installationen mit besonders hohem Risiko oder wechselnder Nutzung müssen jährlich kontrolliert werden. Diese Kontrollen dienen der Sicherheit von Personen und Eigentum.
Periode
Alle 3 Jahre
Geltungsbereiche
  • Tankstellen
  • Fahrzeugreparaturwerkstätten
  • Explosionsgefährdete Bereiche Zonen 0, 20, 1, 21, 2, 22
Erklärung
Installationen in Bereichen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr müssen alle drei Jahre überprüft werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Periode
Alle 5 Jahre
Geltungsbereiche
  • Theaterbühnen
  • Räume mit korrosiven Stoffen
  • Öffentliche Ladestationen für Elektromobilität
  • Medizinisch genutzte Räume Gruppen 0 und 1 (sofern nicht unter Spezialkontrolle)
  • Untertagbauten (Tunnel, Kavernen)
  • Industrie- und Grossgewerberäume
  • Laboratorien, Prüffelder (Industrie, Schulen etc.)
  • Räume für grosse Personenzahlen (Warenhäuser >1200 m², Theater, Kinos, Hotels, Spitäler, Schulen usw.)
  • Kleingastrobetriebe (<1200 m², max. 300 Personen)
  • Campingplätze, Bootsanlegestellen
  • Installationen mit Nullung Schema III
Erklärung
Installationen in mittleren Risikobereichen oder mit hoher Personenbelegung werden alle fünf Jahre kontrolliert, um die sichere Nutzung und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Periode
Alle 10 Jahre
Geltungsbereiche
  • Nasse gewerblich genutzte Räume
  • Feuergefährdete gewerblich genutzte Räume
  • Gewerbliche Werkstätten
  • Verkaufslokale (nicht unter 5-Jahres-Kontrolle)
  • Bürogebäude
  • Kirchen
  • Zeughäuser
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Zivilschutzbauten (ohne Spezialschutz)
  • Vergnügungsschiffe
  • Nationalstrassen (nicht unter 5-Jahres-Kontrolle)
  • Mobilfunkanlagen auf Gebäuden
Erklärung
Normale gewerblich oder öffentlich genutzte Installationen ohne erhöhtes Risiko werden alle zehn Jahre kontrolliert, um langfristige Betriebssicherheit sicherzustellen.
Periode
Alle 20 Jahre
Geltungsbereiche
  • Alle übrigen elektrischen Installationen (z. B. normale Wohnhäuser)
Erklärung
Installationen in normalen Wohnhäusern oder Anlagen mit geringem Risiko unterliegen einer zwanzigjährigen Kontrolle, um die Grundsicherheit zu gewährleisten.
💡 Merksatz:
Regelmässige Kontrollen sichern die Betriebssicherheit und den gesetzlichen Rahmen.