NIV Artikel 10 – Betriebsorganisation und zulässige Arbeiten ohne Bewilligung
INFO
Artikel 10 der NIV definiert die organisatorischen Anforderungen an Elektroinstallationsbetriebe. Dazu gehören die technische Aufsicht durch fachkundige Leiter, kontrollberechtigte Personen sowie die Regeln für Arbeiten, die ohne Bewilligung erlaubt sind.
⚠️ Wichtige Hinweis
Unsachgemässe Arbeiten oder fehlende Kontrollen können zu schweren Unfällen, Bränden und zum Verlust der Installationsbewilligung führen.
Thema / Abschnitt
Erklärung
Praxisbeispiel
Thema / Abschnitt
Fachkundiger Leiter
Erklärung
Betriebe müssen pro 20 Installationsmitarbeiter mindestens einen fachkundigen Leiter vollzeitlich beschäftigen. Er ist verantwortlich für die technische Aufsicht und die Einhaltung der Vorschriften.
Praxisbeispiel
Ein Elektroinstallationsbetrieb mit 40 Mitarbeitenden beschäftigt zwei fachkundige Leiter, die regelmässig Baustellen besuchen und die Arbeit der Installateure überwachen.
Thema / Abschnitt
Kontrollberechtigte Personen
Erklärung
Ein fachkundiger Leiter darf höchstens 3 kontrollberechtigte Personen unterstellen. Jede kontrollberechtigte Person darf zusätzlich bis zu 10 Mitarbeitende beaufsichtigen, um die fachgerechte Arbeit sicherzustellen.
Praxisbeispiel
Der fachkundige Leiter teilt 3 kontrollberechtigte Elektriker ein, die jeweils 8 weitere Mitarbeitende auf verschiedenen Baustellen überwachen.
Thema / Abschnitt
Zweigniederlassungen
Erklärung
Zweigniederlassungen müssen die gleichen Anforderungen wie der Hauptbetrieb erfüllen und sich nach denselben Organisationsregeln strukturieren, inklusive fachkundigem Leiter und kontrollberechtigten Personen.
Praxisbeispiel
Eine Zweigniederlassung in Zürich richtet sich nach den gleichen Regeln wie der Hauptbetrieb in Bern und beschäftigt einen fachkundigen Leiter sowie die benötigten kontrollberechtigten Personen.
Thema / Abschnitt
Online-Verzeichnis
Erklärung
Fachkundige Leiter und kontrollberechtigte Personen sind im offiziellen Online-Verzeichnis von ESTI registriert, zugänglich unter: https://verzeichnisse.esti.ch
Praxisbeispiel
Vor Beginn einer Installation prüft ein Betrieb online, ob der zuständige fachkundige Leiter und die kontrollberechtigten Personen korrekt registriert sind, um die Zulassung zu erfüllen.
Thema / Abschnitt
Arbeiten ohne Bewilligung
Erklärung
Keine Bewilligung ist nötig, kontrollberechtigte Personen (Art. 27) und Elektroinstallateure EFZ für Arbeiten in eigenen Wohnräumen und Nebenräumen. Bewohner dürfen einzelne Steckdosen, Schalter oder Leuchten montieren/demontieren.
Praxisbeispiel
Ein Bewohner installiert eine neue Steckdose in seinem Wohnzimmer oder montiert eine Lampe, ohne dass eine offizielle Bewilligung nötig ist
Kontrolle und Sicherheitsnachweis
Alle Arbeiten ohne Bewilligung müssen von einer Person mit Kontrollbewilligung überprüft werden. Der Eigentümer erhält nach Abschluss einen Sicherheitsnachweis.
Ein kontrollberechtigter Elektriker überprüft die vom Bewohner installierte Steckdose und erstellt einen Sicherheitsnachweis, der dokumentiert wird.
💡 Merksatz:
Nur klare Zuständigkeiten und geprüfte Installationen gewährleisten Sicherheit im gesamten Niederspannungsbereich.