« Bauhandwerkerpfandrecht Fristen

Beispiel-Timeline Bauhandwerkerpfandrecht mit Rechtsvorschlag

Datum
Ereignis
Wirkung / Bemerkung
Datum
15. August 2025
Ereignis
Beginn der Arbeiten
Wirkung / Bemerkung
Werkvertrag tritt in Kraft
Datum
20. Oktober 2025
Ereignis
Letzte Arbeitsleistung
Wirkung / Bemerkung
Start der 4 Monatsfrist für Pfandrecht (bis 20. Februar 2026)
Datum
25. Oktober 2025
Ereignis
Rechnung über CHF 50'000 gestellt
Wirkung / Bemerkung
Zahlungsfrist gesetzt 30 tage
Datum
30. November 2025
Ereignis
1. Mahnung
Wirkung / Bemerkung
  • Schuldner gerät in Verzug → Verzugszins 5 % ab diesem Datum
  • Zahlungsfrist gesetzt weitere 10 tage
Datum
10. Dezemberr 2025
Ereignis
2. Mahnung
Wirkung / Bemerkung
  • Keine Zahlung erfolgt
  • Zahlungsfrist gesetzt weitere 5 tage
Datum
20. Dezember 2025
Ereignis
Betreibung eingeleitet
Wirkung / Bemerkung
Schuldner erhebt Rechtsvorschlag
Datum
5. Januar 2026
Ereignis
Rechtsvorschlag eingetragen
Wirkung / Bemerkung
Betreibung blockiert, Forderung muss gerichtlich bestätigt werden
Datum
15. Januar 2026
Ereignis
Antrag auf Bauhandwerkerpfandrecht beim Bezirksgericht
Wirkung / Bemerkung
Pfandrecht kann unabhängig vom Rechtsvorschlag beantragt werden
Datum
20. Januar 2026
Ereignis
Gläubiger reicht Rechtsöffnungsklage ein
Wirkung / Bemerkung
Ziel: Rechtsvorschlag beseitigen, Forderung bestätigen
Datum
20. Februar 2026
Ereignis
Fristende für Pfandrechtseintragung
Wirkung / Bemerkung
Antrag muss spätestens bis hier gestellt sein, sonst erlischt das Recht
Datum
ab März 2026
Ereignis
Gericht entscheidet über Rechtsöffnung
Wirkung / Bemerkung
Bei Erfolg läuft Betreibung weiter, Pfandrecht bleibt zusätzlich bestehen
💡 Merksatz:
Rechtsvorschlag blockiert die Betreibung, aber nicht das Pfandrecht. Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel: Es belastet das Grundstück und bleibt bestehen, auch wenn die Betreibung stockt. Der Gläubiger muss parallel vorgehen: Pfandrecht rechtzeitig eintragen (innerhalb 4 Monate). Rechtsöffnungsklage einreichen, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen. Ergebnis: Selbst wenn der Bauherr bestreitet, hat der Unternehmer durch das Pfandrecht eine starke Sicherheit.