Konstellation
Bauherr → Unternehmung
Satz
Der Bauherr hält die Unternehmung schadlos.
Situation
Der Bauherr stellt eigene Maschinen oder Material zur Verfügung.
Beispiel
Der Bauherr stellt einen Kran, welcher sich später als mangelhaft herausstellt und beim Heben eines Gerätes beschädigt wird
Schadloshaltung
Der Bauherr hält die Unternehmung schadlos für alle Schäden, die durch den vom Bauherrn gestellten Kran entstehen (z. B. Reparaturen, Verzögerungen, Ersatzgeräte)
Konstellation
Unternehmung → Bauherr
Satz
Die Unternehmung hält den Bauherrn schadlos.
Situation
Fehlerhafte Montage oder mangelhafte Ausführung durch die Unternehmung.
Beispiel
Eine Lüftungsfirma montiert ein Brandabsperrklappe falsch. Durch die Fehlfunktion breitet sich Rauch in einem Gebäudeteil aus und es entsteht ein Schaden.
Schadloshaltung
Die Unternehmung hält den Bauherrn schadlos von allen daraus entstehenden Ansprüchen (Versicherung, Mieterschäden, Reinigung, Betriebsausfälle usw.).
Konstellation
Architekt → Bauherr
Satz
Der Architekt hält den Bauherrn schadlos.
Situation
Planungsfehler oder falsche Ausschreibung.
Beispiel
Der Architekt plant die falsche Dämmstärke, wodurch der Energieeffizienznachweis nicht erfüllt wird und nachträglich umgebaut werden muss.
Schadloshaltung
Der Architekt hält den Bauherrn schadlos für alle Mehrkosten, die durch seine Planungsfehler entstehen (Umbau, neue Berechnungen, Verzögerungen)
Konstellation
Bauherr → Architekt
Satz
Der Bauherr hält den Architekten schadlos.
Situation
Bauherr gibt eine falsche Anweisung oder unterlässt eine zwingend notwendige Information.
Beispiel
Der Bauherr verlangt entgegen Normen die Einsparung eines Brandschutzdetails und genehmigt dies schriftlich. Später verlangt die Behörde ein Nachrüsten
Schadloshaltung
Der Bauherr übernimmt die Verantwortung und hält den Architekten schadlos für alle behördlich verlangten Nachrüstungskosten.
Konstellation
Planer → Ingenieur
Satz
Technische Fachplaner halten andere Fachplaner schadlos.
Situation
Ein Fehler in der Elektroplanung verursacht Probleme in der HLK-Planung.
Beispiel
Der Elektroplaner plant zu wenig Leistung für eine Wärmepumpe. Der Ingenieur HLK prüft korrekt, erkennt aber den Fehler nicht rechtzeitig. Auf der Baustelle muss die komplette Zuleitung erneuert werden.
Schadloshaltung
Der Elektroplaner hält den Ingenieur HLK schadlos für die Mehrkosten, die durch seinen Planungsfehler entstanden sind.
Konstellation
Ingenieur → Planer
Satz
Der Ingenieur hält den Planer schadlos.
Situation
Statikfehler, der die TGA-Planung beeinflusst.
Beispiel
Der Bauingenieur gibt falsche Angaben zum Deckenaufbau, weshalb die Leitungsführung des Sanitärplaners unzulässig ist und baulich nachgebessert werden muss.
Schadloshaltung
Der Ingenieur hält den Sanitärplaner schadlos für die Planungs- und Baukostenkorrekturen
Konstellation
Unternehmung → Architekt oder Planer
Satz
Die Unternehmung hält den Architekten schadlos
Situation
Die Unternehmung verursacht durch mangelhafte Arbeit Zusatzaufwand beim Planer/Architekten.
Beispiel
Ein Elektroinstallateur hält sich nicht an die Pläne, der Architekt muss zwei zusätzliche Baustellenbegehungen durchführen.
Schadloshaltung
Die Unternehmung hält den Architekten schadlos für Zusatzaufwände und Kosten.
Konstellation
Architekt/Planer → Unternehmung
Satz
Der Planer hält die Unternehmung schadlos
Situation
Planungsfehler führt zu Mehrkosten bei der Unternehmung.
Beispiel
Der Sanitärplaner gibt falsche Leitungsdimensionen vor. Die Firma führt korrekt aus, muss aber nachträglich alles ersetzen.
Schadloshaltung
Der Planer hält die Unternehmung schadlos für alle durch seinen Fehler entstandenen Mehrkosten.