« Abmahnungspflichtige Situationen

Abmahnungspflichtige Situationen generell

INFO
1. Sachverhalt: Die Pflicht zur Abmahnung
Der Unternehmer muss den Bauherrn unverzüglich warnen, sobald ihm Verhältnisse (Mängel im Plan, ungeeignetes Material, Bodeneigenschaften etc.) bekannt werden, welche die gehörige (qualitativ einwandfreie) oder rechtzeitige Ausführung des Bauwerks gefährden.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauherr die Gefahr selbst verursacht hat.

2. Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Unterlässt der Unternehmer die Warnung, obwohl er die Gefahr erkennen musste, haftet er für die Folgeschäden.
Er kann sich nicht auf die Verhältnisse berufen und muss die Kosten der Mangelbehebung (Nachbesserung) tragen.
Zudem riskiert er eine Minderung des Werklohns und kann für Verzögerungen schadenersatzpflichtig werden.
Situationen
SIA 118 Art.
Erklärung
Praxisbeispiele
Situationen
Mängel in Plänen / beim Baugrund
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 25 Abs. 3
Erklärung
Erkennbare Unstimmigkeiten oder Mängel in Plänen oder im Baugrund müssen unverzüglich angezeigt werden, sonst haftet der Unternehmer.
Praxisbeispiele
  • Fundamenttiefe im Plan widerspricht Baugrundgutachten
  • Baugrund stark durchnässt trotz Planung für trockenen Boden
Situationen
Weisungsfehler
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 25 Abs. 4
Erklärung
Fehlerhafte Weisungen des Bauherrn oder der Bauleitung müssen abgemahnt werden, sobald sie als mangelhaft erkennbar sind.
Praxisbeispiele
  • Anordnung zu zu dünner Wärmedämmung
  • Konstruktive Weisung widerspricht statischen Berechnungen
Situationen
Ungeeignete Baustoffe oder Fabrikate
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 136 Abs. 2–3
Erklärung
Vorgeschriebene ungeeignete Baustoffe oder Fabrikate sind abmahnungspflichtig, um Haftung zu vermeiden.
Praxisbeispiele
  • Vorgabe eines nicht frostbeständigen Materials
  • Billiges Fabrikat trotz erhöhter Brandschutzanforderung
Situationen
Mängel bei Nebenunternehmern
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 30 Abs. 5
Erklärung
Erkennbare Mängel bei Nebenunternehmern, die die eigene Leistung beeinflussen, müssen angezeigt werden.
Praxisbeispiele
  • Rohbau ungenau ausgeführt → Ausbau gefährdet
  • Elektroinstallationen fehlerhaft vor Gipserarbeiten
Situationen
Drohende Verzögerungen bei eigener Arbeit
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 96 Abs. 1
Erklärung
Drohen Verzögerungen ohne Verschulden des Unternehmers, besteht trotz getroffener Massnahmen eine Abmahnungspflicht.
Praxisbeispiele
  • Materiallieferung verzögert trotz frühzeitiger Bestellung
  • Witterung verhindert Arbeiten trotz Schutzmassnahmen
Situationen
Drohende Verzögerungen bei Nebenunternehmern
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 30 Abs. 5
Erklärung
Verzögerungen bei Nebenunternehmern mit Einfluss auf den eigenen Terminplan sind rechtzeitig anzuzeigen.
Praxisbeispiele
  • Elektriker verspätet → Innenausbau blockiert
  • Fensterlieferung verzögert → Fassadenarbeiten nicht möglich
Situationen
Verschulden des Bauherrn
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 58 Abs. 2
Erklärung
Erschwerungen durch Umstände, die nach Vertragsabschluss durch Verschulden des Bauherrn entstehen, sind abmahnungspflichtig.
Praxisbeispiele
  • Unvollständige Ausschreibungsunterlagen
  • Fehlende Bewilligungen verzögern Bauablauf
Situationen
Unvorhergesehene ausserordentliche Umstände
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 59 Abs. 1
Erklärung
Nicht vorhersehbare ausserordentliche Ereignisse, die die Bauleistung erheblich erschweren, müssen angezeigt werden.
Praxisbeispiele
  • Sturm beschädigt Baugerüst
  • Behördlicher Baustopp wegen neuer Auflagen
Situationen
Kostenüberschreitungen bei Richtpreisen
SIA 118 Art.
SIA 118 Art. 56 Abs. 3
Erklärung
Unverhältnismässige Kostenüberschreitungen bei Richtpreisverträgen lösen eine Informations- und Abmahnungspflicht aus.
Praxisbeispiele
  • Materialpreise steigen massiv unerwartet
  • Zusatzaufwand wegen unvorhersehbarer Baugrundprobleme