Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik
INFO
Zweck und Anwendungsbereich Die SIA-Ordnung 108:2014 Regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Ingenieurverträgen in den Fachgebieten Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik.
Sie legt fest, was Ingenieurleistungen umfassen, wie der Leistungsumfang definiert wird und wie Honorare zu bestimmen sind
Thema / Bereich
Beschreibung / Inhalt
Praxis / Vorgehensweise
Thema / Bereich
Allgemeine Vertragsbedingungen
Beschreibung / Inhalt
Anwendbares Recht und Rangordnung der Vertragsbestandteile
Pflichten und Rechte des Beauftragten (Ingenieur)
Pflichten und Rechte des Auftraggebers
Regelungen zu Fristen, Verzug, Haftung, Mehrwertsteuer, Verjährungs und Rügefristen
Vorzeitige Vertragsauflösung, Mediation und Gerichtsstand
Praxis / Vorgehensweise
Prüfen aller Vertragsdokumente, Rangordnung klären, Rechte und Pflichten schriftlich festhalten, Fristen dokumentieren, Risiken für Haftung identifizieren.