Wichtigsten Verfahren für öffentliche Werkverträge. in der Schweiz
Verfahren
Artikel
Beschreibung
Ausgeber
Verfahren
Offenes Verfahren
Artikel
Art. 14 BöB
Beschreibung
Jeder interessierte Anbieter kann ein Angebot einreichen. Ziel ist maximale Transparenz und Wettbewerb. Geeignet für Projekte, bei denen breite Teilnahme erwünscht ist. Die Angebote werden nach festgelegten Kriterien geprüft und bewertet.
Ausgeber
Bund
Kantone
Gemeinden
Verfahren
Selektives Verfahren
Artikel
Art. 15 BöB
Beschreibung
Nur vorqualifizierte Unternehmen können ein Angebot einreichen. Dient der Effizienz und Qualitätssicherung. Die Vorauswahl erfolgt anhand Eignungskriterien, Referenzen und finanzieller Stabilität.
Ausgeber
Bund
Kantone
Gemeinden
Verfahren
Einladungsverfahren
Artikel
Art. 35 VöB
Beschreibung
Auftraggeber lädt gezielt ausgewählte Anbieter (min. 3 ) zur Angebotsabgabe ein. Eignet sich für kleinere Aufträge oder spezielle Fachkompetenzen. Garantiert eine schnelle und gezielte Vergabe.
Ausgeber
Kantone
Gemeinden
Verfahren
Freihändiges Verfahren
Artikel
Art. 16 BöB
Art. 13,36 VöB
Beschreibung
Direkte Vergabe an ein Unternehmen ohne vorherige Ausschreibung, z. B. bei sehr dringenden Projekten oder wenn nur ein Anbieter geeignet ist. Muss rechtlich begründet und dokumentiert werden.
Ausgeber
Bund
Kantone
Gemeinden
💡 Merksatz:
Jedes Verfahren hat spezifische Regeln, Rechte und Pflichten für Bieter.
Beachtung der Gesetzesartikel ist für die Zulässigkeit der Vergabe entscheidend.