
INFO
Öffentliche Werkverträge in der Schweiz folgen dem BöB und kantonalen Gesetzen.
Es gibt offene, selektive, verhandelte Verfahren und Wettbewerbe.
Rechtsmittel möglich bei benachteiligter Vergabe.
Teilnahme ist allen Unternehmen möglich, die die Bedingungen erfüllen.
⚠️ Wichtige Hinweis
Wenn bei einem öffentlichen Werkvertrag
(oder auch Liefer- und Dienstleistungsvertrag) der Verdacht besteht, dass das Verfahren nicht korrekt abgelaufen ist, sei es durch einen ungerechtfertigten Ausschluss, das Ausbleiben einer Einladung oder eine nicht nachvollziehbare Aussetzung des Verfahrens, kann und sollte innert der
Frist von 20 Tagen eine Beschwerde gemäss BöB/IVöB eingereicht werden.
Wenn eine Beschwerde fristgerecht eingereicht wird, darf der Vertrag bis zum Entscheid über die Beschwerde nicht abgeschlossen werden.