« Unterschiede Allgemeiner Vertrag vs Werkvertrag

Vergleich Vertragstypen

INFO
Dieses Dokument zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen einem allgemeinen Vertrag und einem Werkvertrag. Es werden Merkmale wie Gegenstand, Erfolgsorientierung, Abnahme, Risiko, Gewährleistung, Dauer, Vertragsform und Vertragsstrafen klar gegenübergestellt.
Merkmal
Allgemeiner Vertrag
Werkvertrag
Merkmal
Gegenstand
Allgemeiner Vertrag
Beliebige Leistung oder Verpflichtung (z.B. Kauf, Miete, Dienstleistung)
Werkvertrag
Herstellung oder Herbeiführung eines konkreten Werkes (materiell oder immateriell)
Merkmal
Erfolgs-/Leistungsorientierung
Allgemeiner Vertrag
Pflicht zur Leistung, Erfolg nicht zwingend geschuldet
Werkvertrag
Erfolg wird geschuldet – Werk muss vertragsgemäss fertiggestellt werden
Merkmal
Vergütung
Allgemeiner Vertrag
Zeitabhängig, pauschal oder fortlaufend, auch ohne Erfolg
Werkvertrag
Meist nur bei erfolgreicher Abnahme des Werkes fällig
Merkmal
Abnahme / Prüfung
Allgemeiner Vertrag
Keine formelle Abnahme nötig
Werkvertrag
Werk muss abgenommen werden; Abnahme prüft Vertragsgemässheit
Merkmal
Risiko / Gefahrenübergang
Allgemeiner Vertrag
Hängt vom Vertragstyp ab (z.B. Kaufvertrag mit Übergabe)
Werkvertrag
Unternehmer trägt Risiko bis Abnahme; Material- und Herstellungsrisiken
Merkmal
Gewährleistung / Mängel
Allgemeiner Vertrag
Abhängig vom Vertragstyp (z.B. Kaufrecht: Sachmängel)
Werkvertrag
Unternehmer haftet für Mängel; Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt möglich
Merkmal
Dauer / Zeitpunkt
Allgemeiner Vertrag
Leistung kann fortlaufend, wiederkehrend oder auf Zeit geschuldet sein
Werkvertrag
Werk ist einmalig; Fertigstellung innerhalb vereinbarter Frist
Merkmal
Vertragsform / Schriftlichkeit
Allgemeiner Vertrag
Formfrei, ausser gesetzlich vorgeschrieben
Werkvertrag
Formfrei, bei grösseren Leistungen oft schriftlich zur Absicherung
Merkmal
Vertragsstrafen / Sicherheiten
Allgemeiner Vertrag
Selten üblich
Werkvertrag
Häufig vorgesehen, z.B. bei verspäteter Fertigstellung oder Gewährleistung
💡 Merksatz:
Werkvertrag ist erfolgsorientiert, abnahmepflichtig und umfasst Mängelhaftung; allgemeiner Vertrag kann jede Leistung regeln.