« Pflichten & Verantwortung Bauunternehmen

Pflichten, Verantwortungen und Mängelregelung von Bauunternehmen in der Schweizer Baubranche

Bereich
Pflicht / Verantwortung
Partei
Bemerkung / Praxisbezug
Bereich
Vertragserfüllung
Pflicht / Verantwortung
Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäss Werkvertrag
Partei
Bauunternehmung
Bemerkung / Praxisbezug
Die Bauunternehmung ist verpflichtet, sämtliche vereinbarten Leistungen exakt nach den Bestimmungen des Werkvertrags zu erbringen.
Dazu gehören sowohl die Bereitstellung aller vereinbarten Materialien als auch die fachgerechte Ausführung sämtlicher Arbeiten.
Es müssen Qualität, Termine und vereinbarte Abläufe eingehalten werden.
Verzögerungen oder Abweichungen sind unverzüglich dem Bauherrn zu melden, um Anpassungen oder Massnahmen zu besprechen und die termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten.
Sämtliche Arbeiten müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein, sodass ein lückenloser Nachweis über erbrachte Leistungen, Materialien und Ausführungsqualität vorliegt.
Bereich
Qualität & Normen
Pflicht / Verantwortung
Einhalten von Gesetzen, Verordnungen, Normen
Partei
Bauunternehmung
Bemerkung / Praxisbezug
Die Bauunternehmung muss alle relevanten gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen und technischen Normen einhalten, die für das Bauprojekt gültig sind.
Dazu gehören die Schweizer SIA-Normen, Sicherheitsvorschriften der SUVA, Umweltauflagen sowie Brandschutz- und Energieeffizienzvorschriften.
Diese Vorgaben müssen während der gesamten Bauphase konsequent umgesetzt werden, dokumentiert und für Kontrollen jederzeit zugänglich sein.
Die Verantwortung umfasst auch die Schulung der Mitarbeitenden in diesen Normen und die Sicherstellung, dass alle Subunternehmer die gleichen Standards einhalten.
Durch die Einhaltung wird die Qualität des Bauwerks garantiert und Haftungsrisiken minimiert.
Bereich
Termine / Fristen
Pflicht / Verantwortung
Einhalten vereinbarter Bauzeiten
Partei
Bauunternehmung
Bemerkung / Praxisbezug
Die Bauunternehmung ist verpflichtet, sämtliche vereinbarten Bauzeiten und Meilensteine einzuhalten.
Verzögerungen müssen frühzeitig gemeldet und begründet werden, damit Bauherr und Planer rechtzeitig reagieren können.
Dazu gehört auch die Koordination der Subunternehmer, Lieferungen von Materialien und die Sicherstellung, dass wetter- oder projektbedingte Risiken berücksichtigt werden.
Bei Nichteinhaltung der Fristen können Vertragsstrafen, Nachbesserungen oder zusätzliche Kontrollen erforderlich werden.
Die Einhaltung von Terminen ist entscheidend für die Gesamtkostenplanung und die fristgerechte Fertigstellung des Projekts, wodurch auch die Kundenzufriedenheit und die Reputation der Unternehmung gesichert werden.
Bereich
Kommunikation
Pflicht / Verantwortung
Regelmässige Berichte an Bauherrn / Bauleitung
Partei
Bauunternehmung
Bemerkung / Praxisbezug
Die Bauunternehmung ist verpflichtet, den Bauherrn und die Bauleitung regelmässig und umfassend über den Fortschritt des Projekts zu informieren.
Dies beinhaltet wöchentliche Berichte, Fotodokumentation, die Meldung von Problemen oder Abweichungen, Vorschläge für Anpassungen und die sofortige Information bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Alle Mitteilungen müssen nachvollziehbar, präzise und fristgerecht erfolgen, um die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bauherrn zu ermöglichen.
Zusätzlich dient eine strukturierte Kommunikation dazu, Missverständnisse zu vermeiden und den Informationsfluss zwischen allen Projektbeteiligten einschliesslich Subunternehmern, Architekten und Planern zu gewährleisten.
Bereich
Sicherheit
Pflicht / Verantwortung
Umsetzung aller Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
Partei
Bauunternehmung
Bemerkung / Praxisbezug
Die Bauunternehmung trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle, einschliesslich persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Absperrungen, Gerüstkontrollen, Brandschutzmassnahmen und Unfallverhütung nach SUVA-Richtlinien.
Dazu gehört die Schulung aller Mitarbeitenden und Subunternehmer in Sicherheitsfragen, die laufende Überwachung der Baustelle sowie die sofortige Behebung erkannter Sicherheitsrisiken.
Ein effektives Sicherheitsmanagement schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern minimiert auch Haftungsrisiken und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Alle Vorkehrungen müssen dokumentiert werden, um im Falle von Kontrollen oder Unfällen nachvollziehbar zu sein.
Bereich
Dokumentation
Pflicht / Verantwortung
Übergabe von Plänen, Messprotokollen, Prüfzertifikaten
Partei
Bauunternehmung
Bemerkung / Praxisbezug
Die Bauunternehmung muss sämtliche Projektdokumente lückenlos erstellen und an den Bauherrn übergeben.
Dazu gehören Pläne, Messprotokolle, Materialprüfungen, Prüfberichte und sonstige relevante Unterlagen.
Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit aller Bauprozesse, der Qualitätssicherung und als Nachweis im Haftungsfall.
Es ist sicherzustellen, dass alle Dokumente vollständig, korrekt und fristgerecht übergeben werden.
Die Unterlagen müssen so strukturiert sein, dass sie für den Bauherrn, die Bauleitung und gegebenenfalls externe Prüfer verständlich und überprüfbar sind, um spätere Konflikte oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Bereich
Mängel / Haftung Ausführung
Pflicht / Verantwortung
Behebung von Mängeln durch falsche Ausführung oder Materialfehler
Partei
Bauunternehmung
Bemerkung / Praxisbezug
Die Bauunternehmung haftet für Mängel, die durch fehlerhafte Ausführung, unzureichende Arbeit oder mangelhafte Materialien entstehen.
Sie muss diese Mängel auf eigene Kosten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen beseitigen.
Dies umfasst die Koordination der Nachbesserungsarbeiten, die Sicherstellung, dass die Arbeiten den Normen entsprechen, und die vollständige Dokumentation aller Massnahmen.
Die Haftungsdauer richtet sich nach den Vorgaben der SIA 118 und beträgt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren, abhängig von der Art der Mängel und dem Vertrag.
Die Behebung von Mängeln ist entscheidend, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Zufriedenheit des Bauherrn sicherzustellen.
Bereich
Mängel / Haftung Planung
Pflicht / Verantwortung
Haftung für fehlerhafte Baupläne oder Planungsfehler
Partei
Planer / Architekt
Bemerkung / Praxisbezug
Der Planer oder Architekt haftet für Mängel, die auf fehlerhafte Planung, unvollständige Ausführungspläne oder fehlende Berücksichtigung relevanter Normen zurückzuführen sind.
Er muss Korrekturen oder Anpassungen übernehmen, wenn Mängel festgestellt werden.
Dies beinhaltet auch die Beratung der Bauunternehmung zur fachgerechten Umsetzung und die Überprüfung, ob die Planung den gesetzlichen Vorgaben, Normen und Sicherheitsanforderungen entspricht.
Die Verantwortung umfasst eine transparente Kommunikation mit dem Bauherrn und die rechtzeitige Bereitstellung korrigierter Unterlagen, um Bauverzögerungen oder zusätzliche Kosten zu minimieren.
Bereich
Abnahme / Mitwirkung Bauherr
Pflicht / Verantwortung
Abnahme durchführen und Mängel rechtzeitig melden
Partei
Bauherr
Bemerkung / Praxisbezug
Der Bauherr ist verpflichtet, die Abnahme des Bauwerks fristgerecht durchzuführen und alle erkannten Mängel unverzüglich zu melden.
Er muss für die nötige Mitwirkung sorgen, z. B.
durch Bereitstellung von Zugang zu Baustellen, Bereitstellung von Informationen oder Genehmigungen.
Unterlässt er dies oder meldet Mängel zu spät, kann die Haftung der Unternehmung gemindert werden.
Eine sorgfältige und rechtzeitige Abnahme dient sowohl dem Schutz des Bauherrn als auch der klaren Dokumentation des Bauzustands und ist Grundlage für die finale Rechnungsfreigabe und Garantieabwicklung.